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Hornissennest
in Wien.
umsiedeln, abschirmen oder abwarten

Hornissen stechen seltener als Wespen, ihr Nest sitzt aber oft im Rollladenkasten oder Dachboden.
Warum in Wien andere Regeln gelten als in Niederösterreich und dem Burgenland.
Wann die Feuerwehr kommt, wann der Fachbetrieb, und wann Abwarten die beste Lösung ist.
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Hornissennest entfernen in Wien: was erlaubt ist, wer hilft und was es kostet

Ein Hornissennest wird in Wien nur dann entfernt oder umgesiedelt, wenn es Menschen tatsächlich gefährdet, etwa direkt an einem Hauseingang, in einem bewohnten Raum oder bei Allergikern im Haushalt. In allen anderen Fällen ist Abwarten die einfachste Lösung: Das Volk stirbt im Oktober oder November von selbst ab, und das Nest wird im nächsten Jahr nicht wieder bezogen. Wer nicht warten kann, lässt das Nest von einem Fachbetrieb umsiedeln oder das Flugloch so abschirmen, dass die Tiere den Wohnbereich nicht mehr erreichen. Selbst ausräuchern, absprühen oder abschlagen ist gefährlich und in den Nachbarbundesländern auch verboten.

Kurz zusammengefasst

Hornissen sind mit 18 bis 35 Millimetern deutlich größer als Wespen, rotbraun statt schwarz gezeichnet und am Nest friedlicher, als ihr Ruf vermuten lässt. Ihre Nester sitzen in Hohlräumen: Baumhöhlen, Vogelnistkästen, Rollladenkästen, Dachböden, Fassadenverkleidungen. In Wien selbst ist die Hornisse in der Wiener Naturschutzverordnung nicht eigens als geschützte Art angeführt, in Niederösterreich und im Burgenland dagegen schon. Die Wiener Umweltanwaltschaft rät trotzdem davon ab, Nester zu bekämpfen. Die Feuerwehr rückt nur bei akuter Gefahr aus und verrechnet den Einsatz. Für alles andere gibt es zwei Wege: Umsiedlung durch einen Fachbetrieb, meist 150 bis 400 Euro, oder Abwarten bis zum natürlichen Ende des Volkes im Herbst.

Woran erkennt man ein Hornissennest, und wie unterscheidet es sich vom Wespennest?

Hornissen sind mit 18 bis 25 Millimetern bei Arbeiterinnen und bis zu 35 Millimetern bei der Königin fast doppelt so groß wie Wespen und am rotbraunen Kopf- und Brustbereich zu erkennen. Ihr Nest liegt fast immer in einem Hohlraum und ist von außen oft nur am regelmäßigen An- und Abflug an einer Öffnung zu bemerken.

Die Europäische Hornisse (Vespa crabro) ist die einzige heimische Hornissenart. Kopf und Vorderkörper sind rotbraun, der Hinterleib ist gelb mit dunklen Bändern. Die Gemeine und die Deutsche Wespe, die in Wien die meisten Nester bauen, sind mit 12 bis 16 Millimetern deutlich kleiner und klar schwarz-gelb gezeichnet. Wer ein einzelnes Tier sicher bestimmen will, findet auf der Seite Welches Insekt ist das? die wichtigsten Merkmale im Vergleich.

Hornissen bauen ihr Nest bevorzugt in dunklen, geschützten Hohlräumen. In Wien sind das typischerweise Baumhöhlen in Parks und Kleingärten, Vogelnistkästen, Rollladen- und Jalousiekästen, Dachböden, Zwischendecken, hinterlüftete Fassaden und Gartenhütten. Freihängende Nester an Ästen oder unter Dachvorsprüngen stammen meist von Wespen, in seltenen Fällen von Hornissen, wenn kein passender Hohlraum in der Nähe war.

Das Nest selbst besteht aus einer hellbraunen, papierartigen Masse aus zerkautem Holz. Anders als Wespennester ist es nach unten offen, weshalb sich unter dem Nest oft Abfall, tote Insekten und dunkle Kotspuren sammeln. Bei einem Nest im Rollladenkasten fällt vielen Bewohnern zuerst dieser Abfall auf der Fensterbank auf, bevor sie die Tiere selbst bemerken.

Von außen zeigt sich ein Nest fast immer am Flugverkehr: An einer Öffnung fliegen in kurzen Abständen große Tiere ein und aus, auch in der Dämmerung und nachts. Im Hochsommer und Frühherbst zählt ein Volk 400 bis 700 Tiere, das ist der Zeitpunkt, an dem die meisten Nester in Wien entdeckt werden.

Wichtiger Hinweis

Seit 2024 ist die Asiatische Hornisse (Vespa velutina) auch in Österreich nachgewiesen. Sie ist etwas kleiner als die heimische Art, überwiegend dunkel gefärbt, mit gelben Beinenden und einem breiten gelben Band am Hinterleib, und baut ihre Nester oft frei hängend hoch in Baumkronen. Sie gilt als invasive Art und wird nicht geschont, sondern gemeldet und fachgerecht beseitigt. Wenn ein Tier auf diese Beschreibung passt, fotografieren Sie es aus sicherer Entfernung und melden Sie den Fund der Wiener Umweltschutzabteilung (MA 22) oder über die offiziellen Meldestellen für invasive Arten.

Sind Hornissen gefährlich?

Für gesunde Menschen ist ein Hornissenstich nicht gefährlicher als ein Wespenstich, das Gift ist sogar weniger giftig, der Stich wegen des längeren Stachels aber schmerzhafter. Ernst wird es für Insektengiftallergiker und bei Stichen im Mund- und Rachenraum, dann ist ärztliche Hilfe nötig.

Der Satz, drei Hornissenstiche töten einen Menschen, ist eine Legende. Das Gift der Hornisse ist weniger giftig als das von Bienen und Wespen, und ein einzelner Stich ist für gesunde Erwachsene ungefährlich. Er schmerzt stärker als ein Wespenstich, weil der Stachel länger ist und tiefer eindringt, die Schwellung klingt aber wie bei anderen Stichen nach ein bis zwei Tagen ab.

Gefährlich sind Stiche für Menschen mit einer Insektengiftallergie, bei mehreren Stichen gleichzeitig und bei Stichen im Mund- oder Halsbereich, etwa wenn ein Tier in ein Getränk gefallen ist. In diesen Fällen zählt Zeit: Bei Atemnot, Schwindel oder starker Schwellung im Gesicht sofort den Notruf 144 wählen.

Abseits des Nestes verhalten sich Hornissen deutlich friedlicher als Wespen. Sie interessieren sich nicht für Kuchen, Limonade oder Grillfleisch, sondern jagen Insekten, darunter viele Fliegen und Wespen. Verteidigt wird nur das Nest selbst, und zwar in einem Radius von etwa drei bis vier Metern. Wer sich der Einflugöffnung nähert, hektisch bewegt, an der Wand klopft oder mit Rasenmäher und Heckenschere direkt daneben arbeitet, riskiert Stiche.

Eine Besonderheit ist die Nachtaktivität: Hornissen fliegen auch bei Dunkelheit und werden dabei von Licht angezogen. Ein Tier, das abends durch das offene Fenster ins beleuchtete Zimmer kommt, ist kein Angriff, sondern ein Orientierungsfehler. Licht aus, Fenster auf, und das Tier findet in der Regel von selbst hinaus.

Aus der Praxis

Die meisten Stiche passieren nicht durch das Nest, sondern durch Arbeiten in dessen Nähe: Rollladen ruckartig hochziehen, an der Fassade bohren, Dachboden ausräumen, Hecke schneiden. Wer ein Nest entdeckt hat, markiert den Bereich für alle Bewohner und verschiebt Arbeiten in unmittelbarer Nestnähe entweder auf die kühlen Morgenstunden oder bis nach dem Absterben des Volkes im Herbst.

Darf man ein Hornissennest in Wien überhaupt entfernen?

In Wien ist die Hornisse in der Wiener Naturschutzverordnung nicht eigens als geschützte Tierart angeführt, anders als in Niederösterreich und im Burgenland, wo das Zerstören von Nestern eine Ausnahmebewilligung der Naturschutzbehörde braucht. Trotzdem gilt auch in Wien: Nester werden nicht mutwillig zerstört, und die Wiener Umweltanwaltschaft empfiehlt ausdrücklich, Hornissennester leben zu lassen, wo sie niemanden gefährden.

Der Naturschutz ist in Österreich Landessache, deshalb hängt die Rechtslage vom Standort des Nestes ab. In Niederösterreich und im Burgenland, also direkt hinter der Wiener Stadtgrenze in Klosterneuburg, Schwechat, Gerasdorf oder Vösendorf, ist die Europäische Hornisse nach den jeweiligen Naturschutzgesetzen geschützt. Dort dürfen Tiere nicht getötet und Nester nicht zerstört werden, es sei denn, die Bezirkshauptmannschaft erteilt eine Ausnahmebewilligung, üblicherweise nur bei nachweisbarer Gefahr für Menschen. Verstöße können empfindliche Verwaltungsstrafen nach sich ziehen.

In Wien selbst führt die Wiener Naturschutzverordnung die Hornisse nach unserer Recherche nicht in ihren Artenlisten (Stand September 2026). Das bedeutet in der Praxis, dass ein Fachbetrieb ein gefährliches Nest in Wien ohne eigenes Bewilligungsverfahren entfernen darf. Es bedeutet nicht, dass Nester nach Belieben bekämpft werden sollten: Hornissen sind nützliche Insektenjäger, und die Wiener Umweltanwaltschaft rät dringend von Sprays und Eigenversuchen ab. Im Zweifel gibt die Wiener Umweltschutzabteilung (MA 22) Auskunft, was am konkreten Standort gilt.

Unabhängig von der Rechtslage bleibt die Frage, ob eine Entfernung überhaupt nötig ist. Ein Nest in einer Baumhöhle am Ende des Gartens, im Nistkasten an der Grundstücksgrenze oder unter dem Dach eines ungenutzten Schuppens gefährdet niemanden. Ein Nest im Rollladenkasten des Kinderzimmers, direkt neben dem Hauseingang oder im Dachboden, der als Wohnraum genutzt wird, ist ein anderer Fall. Für die Entscheidung zählt der Abstand zwischen Einflugloch und den Wegen, die Menschen täglich nutzen.

Was in keinem Bundesland erlaubt oder sinnvoll ist: das Nest selbst ausräuchern, mit Insektenspray besprühen, mit Wasser ausspritzen oder abschlagen. Dabei werden Hunderte Tiere gleichzeitig alarmiert, und die Verteidigung richtet sich gegen die nächste erreichbare Person. Die meisten schweren Stichzwischenfälle mit Hornissen gehen auf solche Eigenversuche zurück.

Wer ist in Wien zuständig: Feuerwehr, Fachbetrieb oder Hornissenberater?

Die Wiener Berufsfeuerwehr rückt bei Hornissen- und Wespennestern nur bei Gefahr im Verzug aus, etwa wenn ein Nest den einzigen Zugang zu einer Wohnung blockiert oder ein Allergiker akut gefährdet ist, und verrechnet den Einsatz nach Tarif. Für alle anderen Fälle sind befugte Schädlingsbekämpfer zuständig, die Nester umsiedeln, abschirmen oder als letzte Möglichkeit beseitigen.

Die Feuerwehr (MA 68) ist keine kostenlose Nestentfernung. Sie kommt, wenn Menschen unmittelbar gefährdet sind: Nest über dem einzigen Hauseingang, im Schlaf- oder Kinderzimmer, in einer Kindergarten- oder Schuleinrichtung, oder wenn bereits jemand mit allergischer Reaktion betroffen ist. Der Einsatz wird nach der Tarifordnung der Wiener Feuerwehr verrechnet. Wer ohne akute Gefahr anruft, wird an einen Schädlingsbekämpfer verwiesen.

Befugte Schädlingsbekämpfer sind in Wien die Standardanlaufstelle. Ein seriöser Betrieb schaut sich das Nest zuerst an und bespricht, ob eine Umsiedlung möglich ist, ob eine Abschirmung reicht oder ob das Nest tatsächlich beseitigt werden muss. Wer als erstes Angebot ein Spritzmittel nennt, ohne das Nest gesehen zu haben, arbeitet nicht fachgerecht. Über das Anfrageformular auf dieser Seite erreichen Sie konzessionierte Betriebe in Ihrem Bezirk, die genau diese Einschätzung vor Ort vornehmen.

Für Umsiedlungen gibt es in Wien und Umgebung zusätzlich ehrenamtliche und spezialisierte Hornissenberater, die über den Naturschutzbund oder die Wiener Umweltanwaltschaft vermittelt werden. Sie setzen das Nest samt Königin und Brut in einen Umsiedlungskasten an einem geeigneten Standort um. Das ist die schonendste Lösung, funktioniert aber nur, solange das Nest klein und zugänglich ist, in der Regel bis Juli oder August.

In Mietwohnungen und Wohnhausanlagen ist zuerst die Hausverwaltung zu verständigen. Ein Nest im Rollladenkasten, in der Fassade oder am Dach betrifft das Gebäude und damit den Eigentümer, nicht nur die betroffene Wohnung. Wer die Kosten trägt, hängt von Lage und Ursache ab; die Grundregeln erklärt die Seite Mieter oder Vermieter.

Wichtiger Hinweis

Notrufe an die Feuerwehr wegen eines Hornissennestes im Garten oder am Nachbargebäude binden Einsatzkräfte, die für Brände und Unfälle gebraucht werden. Rufen Sie die Feuerwehr nur, wenn tatsächlich jemand gefährdet ist. In allen anderen Fällen ist der Schädlingsbekämpfer oder ein Hornissenberater der richtige Ansprechpartner, und oft ist die Antwort schlicht: abwarten.

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Umsiedeln, abschirmen oder abwarten: welche Lösung passt?

Abwarten ist die beste Lösung, wenn das Nest niemanden gefährdet, denn das Volk stirbt spätestens im November ab und das Nest wird nicht wieder besiedelt. Abschirmen hilft, wenn nur der Flugweg stört, etwa am Fenster oder Balkon. Umsiedeln ist die schonendste aktive Maßnahme, funktioniert aber vor allem in der ersten Saisonhälfte. Beseitigen bleibt Fällen vorbehalten, in denen keine der drei Varianten möglich ist.

Abwarten. Ein Hornissenvolk lebt nur eine Saison. Die Königin gründet das Nest im Mai, im August und September erreicht das Volk seine größte Stärke, im Oktober sterben Arbeiterinnen und Altkönigin, spätestens mit dem ersten Frost ist das Nest leer. Nur die Jungköniginnen überwintern einzeln, und zwar nicht im alten Nest. Ein Nest, das im September entdeckt wird, hat also nur noch wenige Wochen vor sich. Das leere Nest kann im Winter gefahrlos entfernt und der Hohlraum verschlossen werden.

Abschirmen. Stört nur der Flugweg, etwa weil das Nest im Rollladenkasten sitzt und die Tiere am Fenster vorbeifliegen, lässt sich die Einflugöffnung oft umlenken: Ein Fachbetrieb schließt die Öffnung zum Wohnraum hin ab und lässt den Tieren einen Ausgang nach außen, oder er montiert ein Fliegengitter, das den Balkon oder das Fenster abtrennt. Die Tiere bleiben, kommen aber nicht mehr in den Wohnbereich. Das ist günstig, schnell und braucht weder Gift noch Bewilligung.

Umsiedeln. Dabei wird das Nest samt Wabe, Königin und Brut in einen Umsiedlungskasten übertragen und mindestens einige Kilometer entfernt an einem sicheren Standort aufgehängt. Das gelingt gut bei kleinen bis mittleren Nestern von Mai bis etwa Juli. Ab August sind die Nester so groß und tief in Hohlräume gebaut, dass eine Umsiedlung aufwendig, teuer und für die Tiere belastend wird, dann ist Abschirmen oder Abwarten sinnvoller.

Beseitigen. Wenn das Nest Menschen gefährdet, nicht zugänglich ist und weder abgeschirmt noch umgesiedelt werden kann, bleibt die Beseitigung durch einen Fachbetrieb mit zugelassenen Mitteln. Sie wird gezielt am Nest ausgeführt, nicht flächig, und der Hohlraum wird danach verschlossen, damit im nächsten Jahr keine neue Königin denselben Platz wählt. Wie Betriebe dabei auf möglichst wenig Wirkstoff setzen, beschreibt die Seite Schädlingsbekämpfung ohne Gift.

Aus der Praxis

Im September und Oktober ist die häufigste Empfehlung eines erfahrenen Betriebs nicht der Einsatz, sondern der Kalender: Das Nest ist in wenigen Wochen leer, eine Beseitigung kostet Geld und bringt für so kurze Zeit wenig. Sinnvoll investiert ist das Geld dann in den Winter: leeres Nest entfernen, Rollladenkasten oder Dachöffnung abdichten, Nistkästen reinigen. Damit ist das Thema im nächsten Frühjahr erledigt, bevor eine Königin überhaupt einzieht.

Was kostet es, ein Hornissennest in Wien entfernen oder umsiedeln zu lassen?

Eine Umsiedlung oder Beseitigung durch einen Wiener Fachbetrieb kostet bei gut zugänglichen Nestern meist 150 bis 400 Euro inklusive Anfahrt. Schwer erreichbare Nester im Dachstuhl, hinter Fassadenverkleidungen oder in großer Höhe mit Hebebühne kosten mehr. Ein Feuerwehreinsatz wird nach Tarif verrechnet, eine reine Abschirmung ist meist die günstigste Variante.

Der Preis hängt weniger von der Größe des Volkes ab als von der Zugänglichkeit des Nestes. Ein Nest im Rollladenkasten im Erdgeschoß oder im Nistkasten am Gartenbaum ist in einer Stunde erledigt. Ein Nest in der Zwischendecke eines Dachbodens, hinter einer hinterlüfteten Fassade im vierten Stock oder in einer Baumhöhle in acht Metern Höhe braucht Leiter, Hebebühne oder Öffnungsarbeiten, und genau das treibt die Kosten.

Als Orientierung für Wien: Abschirmung oder Umlenkung des Fluglochs meist 100 bis 200 Euro, Umsiedlung oder Beseitigung eines zugänglichen Nestes 150 bis 400 Euro, aufwendige Einsätze mit Hebebühne oder Bauteilöffnung 400 Euro und mehr. Abend-, Wochenend- und Feiertagseinsätze kosten Zuschläge. Eine Übersicht über typische Preise anderer Einsätze finden Sie unter Kosten der Schädlingsbekämpfung in Wien.

Lassen Sie sich vor dem Einsatz sagen, was im Preis enthalten ist: Anfahrt, Begutachtung, die eigentliche Maßnahme und ob das leere Nest anschließend entfernt und der Hohlraum verschlossen wird. Bei einer Umsiedlung sollte klar sein, wohin das Nest kommt. Ein Betrieb, der auf die Frage nach Alternativen zur Beseitigung keine Antwort hat, ist selten die beste Wahl.

In Mietobjekten gilt: Ein Nest in Bauteilen wie Rollladenkasten, Fassade oder Dach ist Sache des Eigentümers, weil es die Erhaltung des Gebäudes betrifft. Wer als Mieter einen Fachbetrieb selbst beauftragt, sollte das vorher mit der Hausverwaltung abstimmen, sonst bleibt er unter Umständen auf den Kosten sitzen.

Wie beugt man einem Hornissennest am Haus vor?

Vorbeugen heißt, die Hohlräume zu schließen, die eine Königin im Mai auf Wohnungssuche findet: Rollladenkästen abdichten, Öffnungen zu Dachboden und Fassade mit Gitter versehen, Nistkästen im Frühjahr kontrollieren und Lichtquellen an offenen Fenstern in der Dämmerung reduzieren.

Die Nestgründung beginnt in Wien Ende April bis Mai, wenn die überwinterte Jungkönigin einen dunklen, trockenen, geschützten Hohlraum sucht. Wer in dieser Zeit regelmäßig einzelne sehr große Hornissen sieht, die an Rollladenkästen, Dachkanten oder Nistkästen suchend entlangfliegen, kann noch eingreifen: Ein Nest mit nur einer Königin und wenigen Zellen lässt sich in den ersten Wochen leicht umsiedeln oder der Hohlraum wird nach dem Ausfliegen der Königin verschlossen.

Rollladen- und Jalousiekästen sind in Wiener Altbauten und Reihenhäusern der häufigste Neststandort am Gebäude. Bürstendichtungen am Gurtschlitz und ein Fliegengitter an der Revisionsöffnung verhindern den Einzug, ohne die Funktion zu beeinträchtigen. Dasselbe gilt für Lüftungsöffnungen am Dachboden, Zuluftschlitze hinterlüfteter Fassaden und offene Traufen.

Vogelnistkästen im Garten oder Innenhof im Spätwinter reinigen und im Mai einmal öffnen: Ein beginnendes Hornissennest ist dann noch faustgroß und kann samt Kasten an einen Standort abseits von Wegen und Sitzplätzen versetzt werden. Wer Nistkästen gezielt für Hornissen aufhängen will, wählt Plätze in mindestens vier Metern Entfernung von Terrassen und Eingängen.

Für Wohnhausanlagen und Betriebe mit vielen Bauteilöffnungen lohnt eine Begehung im Frühjahr, wie sie die Seite zur Schädlingsprävention beschreibt. Dabei werden die typischen Einflugstellen erfasst und mit wenig Aufwand verschlossen, bevor die Saison beginnt.

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Unsere Einschätzung

Bei kaum einem anderen Insekt liegen öffentliche Wahrnehmung und tatsächliche Gefahr so weit auseinander wie bei der Hornisse. Sie ist groß, laut und beeindruckend, aber am Nest friedlicher als Wespen und abseits davon an Menschen völlig uninteressiert. Aus unserer Sicht ist die entscheidende Frage nicht, wie man das Nest entfernt, sondern ob man es überhaupt muss. Im September und Oktober ist die Antwort meistens nein: Das Volk stirbt in wenigen Wochen ab, und der Aufwand für eine Beseitigung lohnt sich nicht mehr. Gefährdet das Nest Menschen, ist die Reihenfolge klar: zuerst abschirmen, dann umsiedeln, erst zuletzt beseitigen, und das alles durch einen Fachbetrieb, nie mit der Sprühdose. Wer die Rechtslage außerhalb Wiens unterschätzt, riskiert in Niederösterreich und im Burgenland zudem eine Verwaltungsstrafe. Sinnvoll investiert ist das Geld im Winter, wenn das leere Nest entfernt und der Hohlraum für die nächste Saison verschlossen wird.

Das Wichtigste in Kürze
  • Hornissen sind 18 bis 35 Millimeter groß, rotbraun-gelb gezeichnet und nisten in Hohlräumen wie Rollladenkästen, Dachböden, Baumhöhlen und Nistkästen.
  • Ihr Stich ist für gesunde Menschen nicht gefährlicher als ein Wespenstich; Allergiker und Stiche im Mund- und Halsbereich brauchen sofort ärztliche Hilfe.
  • In Wien ist die Hornisse in der Wiener Naturschutzverordnung nicht eigens als geschützte Art angeführt, in Niederösterreich und im Burgenland braucht eine Nestentfernung eine Ausnahmebewilligung.
  • Die Wiener Feuerwehr kommt nur bei akuter Gefahr und verrechnet den Einsatz; Standardanlaufstelle sind befugte Schädlingsbekämpfer und Hornissenberater.
  • Reihenfolge der Lösungen: abwarten, abschirmen, umsiedeln, erst zuletzt beseitigen. Das Volk stirbt im Oktober oder November ohnehin ab und kehrt nicht zurück.
  • Umsiedlung oder Beseitigung kostet in Wien meist 150 bis 400 Euro, eine Abschirmung ist günstiger; im Winter das leere Nest entfernen und den Hohlraum verschließen.

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Häufige Fragen.

Entfernt die Feuerwehr in Wien Hornissennester kostenlos?

Nein. Die Wiener Feuerwehr rückt nur bei Gefahr im Verzug aus, etwa bei einem Nest direkt am einzigen Zugang zur Wohnung oder bei akut gefährdeten Allergikern, und verrechnet den Einsatz nach ihrer Tarifordnung. Ohne akute Gefahr wird an einen Schädlingsbekämpfer verwiesen.

Wie lange bleibt ein Hornissennest bewohnt?

Eine Saison. Die Königin gründet das Nest im Mai, das Volk erreicht im August und September mit 400 bis 700 Tieren seine größte Stärke und stirbt im Oktober oder November ab. Nur die Jungköniginnen überwintern einzeln an anderen Orten, das alte Nest wird nicht wieder bezogen.

Kann ich ein Hornissennest selbst entfernen?

Davon ist dringend abzuraten. Beim Ausräuchern, Besprühen oder Abschlagen wird das ganze Volk alarmiert und verteidigt das Nest gegen die nächste Person. In Niederösterreich und im Burgenland ist das Zerstören eines Nestes zudem ohne Bewilligung verboten. Ein leeres Nest im Winter können Sie dagegen gefahrlos selbst entfernen.

Was tun, wenn nachts eine Hornisse ins Zimmer fliegt?

Licht ausschalten, Fenster weit öffnen und das Tier in Ruhe lassen. Hornissen fliegen auch nachts und werden von Licht angezogen; ohne Lichtquelle im Raum finden sie den Weg nach draußen meist von selbst. Nicht mit Handtuch oder Zeitung nach dem Tier schlagen.

Ist ein Hornissennest im Rollladenkasten ein Grund zur Entfernung?

Nur, wenn die Tiere in den Wohnraum gelangen oder das Fenster nicht mehr gefahrlos benutzt werden kann. Häufig reicht es, die Öffnung zum Rauminneren abzudichten und den Tieren den Ausgang nach außen zu lassen. Im Winter wird das leere Nest entfernt und der Kasten mit Bürstendichtung und Gitter gegen den nächsten Einzug gesichert.

Muss ich ein Hornissennest der Stadt Wien melden?

Ein Nest der heimischen Europäischen Hornisse muss nicht gemeldet werden. Anders bei der Asiatischen Hornisse (Vespa velutina): Sie ist eine invasive Art, Sichtungen sollten mit Foto an die Wiener Umweltschutzabteilung (MA 22) oder die offiziellen Meldestellen für invasive Arten gemeldet werden.

Quellen und Grundlagen

  • Wiener Naturschutzverordnung und Wiener Naturschutzgesetz (Rechtsinformationssystem des Bundes, Landesrecht Wien)
  • Wiener Umweltanwaltschaft (WUA) – Informationen zu Wespen und Hornissen im Stadtgebiet
  • Stadt Wien, Wiener Umweltschutzabteilung (MA 22) – Naturschutz und geschützte Arten
  • Naturschutzbund Österreich – Was tun bei Wespen- oder Hornissennestern? (Merkblatt 2025)
  • Niederösterreichisches und Burgenländisches Naturschutzgesetz samt Artenschutzverordnungen
  • AGES – Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit: Informationen zu Insektenstichen und invasiven Arten

Stand der Recherche: September 2026. Diese Darstellung ersetzt keine Rechtsberatung.

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