
Regionale Partnerbetriebe in ganz Niederösterreich.
Ratten, Mäuse, Marder, Wespen, Vorratsschädlinge.
Vom Wiener Stadtrand bis in die Wachau.
Ein Anruf genügt: 01 442 00 86.
Notdienst
Methoden
Technik
Fachpersonal
In Niederösterreich vermitteln wir befugte Fachbetriebe für Schädlingsbekämpfung in allen 20 Bezirken und vier Statutarstädten. Ratten, Mäuse, Marder, Wespen und Vorratsschädlinge treten hier anders auf als in Wien, weil Einfamilienhäuser, Landwirtschaft und Weinbau den Raum prägen. Die Ausführung übernimmt ein regionaler Partnerbetrieb. Terminvereinbarung unter 01 442 00 86.
Niederösterreich umgibt Wien vollständig, ist aber ein eigenes Bundesland mit eigenem Landesrecht. Die Wiener Rattenverordnung gilt hier nicht. Typisch sind freistehende Häuser mit Keller und Dachboden, Nebengebäude, Gärten und angrenzende Felder, Weingärten oder Wald. Daraus ergeben sich andere Befallsbilder als im Wiener Zinshaus: Marder unter dem Dach, Feldmäuse nach der Ernte, Wespen an der Terrasse, Vorratsschädlinge im Lager. Wir vermitteln den passenden Fachbetrieb aus der Region, erreichbar unter 01 442 00 86.
Niederösterreich ist flächiger, ländlicher und rechtlich eigenständig. Die Wiener Rattenverordnung gilt hier nicht. Statt Gründerzeit-Zinshäusern prägen Einfamilienhäuser mit Keller und Dachboden das Bild, dazu Landwirtschaft, Weinbau und Wald hinter dem Gartenzaun. Der Befallsdruck kommt fast immer von draußen.
Befallsdruck bezeichnet die Zahl der Tiere, die aus der Umgebung dauerhaft auf ein Gebäude nachrücken. In Wien entsteht dieser Druck im Kanalnetz, im Innenhof und über Leitungsschächte zwischen den Wohnungen. In Niederösterreich entsteht er auf dem Feld, im Weingarten, am Waldrand und im Kompost. Deshalb beginnt eine Befundaufnahme hier fast immer im Freien und erst danach im Gebäude.
Innerhalb des Landes gibt es zwei grundverschiedene Situationen. Am Wiener Stadtrand, etwa in Mödling oder Wiener Neustadt, stehen dicht bebaute Ortskerne, Villenviertel und Gewerbegebiete nebeneinander; die Befallsbilder ähneln denen der Wiener Randbezirke. Im ländlichen Raum, im Marchfeld um Gänserndorf oder in den Weinbaugemeinden um Krems an der Donau, dominieren Hof, Stadel und offene Feldflur.
Dazwischen liegt St. Pölten als Landeshauptstadt mit Verwaltungsbauten, großen Wohnhausanlagen und Logistikflächen. Ein Fachbetrieb aus der Region kennt diese Unterschiede und wählt das Verfahren danach aus. Ein Konzept, das im Zinshaus in Wien funktioniert, greift am Vierkanthof zu kurz, weil dort Nebengebäude, Futterlager und offene Flächen mitbetrachtet werden.
Sechs Arten dominieren: Hausmaus und Wanderratte im Keller, Steinmarder am Dachboden, Wespen an Terrasse und Rollladenkasten, Ameisen an Terrassenfugen sowie Lebensmittelmotten in der Vorratskammer. Silberfischchen kommen in feuchten Kellerbädern dazu. Fast alle nutzen dieselben Schwachstellen am Gebäude.
Der Keller ist in Niederösterreich oft älter als das Wohnhaus darüber, teils gemauert, teils mit Naturboden. Lichtschächte, Kellerabgänge, Kohlerutschen und Leitungsdurchführungen bieten Nagern Zugang. Eine Hausmaus benötigt sechs Millimeter Spalt, eine Wanderratte etwa zwanzig Millimeter. Wer diese Öffnungen dauerhaft schließt, entzieht dem Befall die Grundlage, noch bevor ein Wirkstoff zum Einsatz kommt.
Der Dachboden ist die zweite Schwachstelle. Ungedämmte Ziegeldächer mit offenen Traufen, Dachluken und Kaminanschlüssen sind für Steinmarder leicht erreichbar. Bemerkbar macht sich das durch Trippeln in der Nacht, Kot mit Obstkernen und beschädigte Dämmwolle. In Häusern mit nachträglicher Zwischensparrendämmung entstehen die größten Schäden, weil das Tier Gänge in das Material zieht.
Zwischen beiden Ebenen liegt der Wohnbereich. Lebensmittelmotten gelangen mit Mehl, Nüssen oder Vogelfutter ins Haus und breiten sich von der Vorratskammer aus. Erkennbar sind sie an Gespinsten in Packungen und an Larven, die bis unter die Deckenleiste wandern. Der Fachbetrieb arbeitet hier mit Pheromonfallen, also Klebefallen mit Sexuallockstoff, die den Befallsherd sichtbar machen.
Die häufigste Fehleinschätzung bei freistehenden Häusern betrifft das Kellerfenster. Ein Gitter hält Laub ab, aber kein Nagetier: Handelsübliche Lüftungsgitter haben Maschenweiten, durch die eine Hausmaus mühelos passt. Wirksam ist erst ein Edelstahlgeflecht mit maximal fünf Millimeter Maschenweite, rundum am Rahmen befestigt. Ebenso oft übersehen werden der Spalt unter dem Kellerabgangstor und die Wasserleitungsdurchführung in der Kellerwand. Diese drei Punkte gemeinsam abzudichten beendet einen beginnenden Mäusebefall häufiger als jede Köderstation.
Gegen Marder wirkt Vergrämung und lückenloser Verschluss der Einschlupfstellen, nicht der Fang. Gegen Mäuse und Ratten arbeitet ein Fachbetrieb mit gesicherten Köderstationen und Schlagfallen im Nagerschutzkasten. Entscheidend ist bei beiden, die Nahrungsquelle im Außenbereich zuerst zu entfernen.
Vergrämung bedeutet, ein Tier durch Störung dauerhaft zum Abwandern zu bewegen, ohne es zu töten. Beim Steinmarder gelingt das über die Kombination aus gründlicher Geruchsentfernung im Quartier, elektrischen Abwehrgeräten am Zugangsweg und mechanischen Sperren an Traufe, Dachluke und Fallrohr. Marderbürsten am Regenfallrohr und Bleche an Kletterhilfen wie Spalier oder Nussbaumast sind die klassischen Maßnahmen.
Der Steinmarder ist in Niederösterreich nach dem NÖ Jagdgesetz jagdbares Wild. Fang und Tötung fallen damit in die Zuständigkeit des Jagdausübungsberechtigten und nicht des Hausbesitzers. Ein befugter Fachbetrieb setzt deshalb auf Verschluss und Vergrämung und stimmt sich, wenn ein Fang nötig ist, mit der örtlichen Jagd ab. In Wien gilt eine andere Rechtslage.
Bei Nagetieren richtet sich das Vorgehen nach der Art. Feldmäuse wandern nach Ernte, Mahd oder Bodenbearbeitung in kurzer Zeit in angrenzende Bebauung ein, oft in Schüben von der Feldseite her. Wanderratten folgen Kanalanschlüssen, Silageresten, Hühnerfutter und offenen Komposthaufen. Köderstationen sind verschließbare Boxen, die den Köder für Kinder, Haustiere und Greifvögel unzugänglich halten.
Zwei Punkte unterscheiden Niederösterreich deutlich von Wien. Erstens gilt der Steinmarder nach dem NÖ Jagdgesetz als jagdbares Wild; Fang und Tötung sind dem Jagdausübungsberechtigten vorbehalten. Zweitens stehen Hornissen, Wildbienen und Fledermäuse unter dem Schutz des NÖ Naturschutzgesetzes. Ein Hornissennest darf nur mit Ausnahmegenehmigung der Bezirksverwaltungsbehörde entfernt werden: in Krems, St. Pölten und Wiener Neustadt der Magistrat, sonst die Bezirkshauptmannschaft.






Landwirtschaftliche Nachbarschaft erzeugt saisonale Wellen statt eines gleichbleibenden Befalls. Erntezeit, Bodenbearbeitung und Lagerhaltung verschieben Nager und Vorratsschädlinge in Richtung Wohnbebauung. Weingärten und Obstanlagen ziehen zusätzlich Wespen an. Wer den Kalender kennt, behandelt zum richtigen Zeitpunkt.
Vorratsschutz bezeichnet den Schutz gelagerter Lebensmittel und Futtermittel vor Insekten, Milben und Nagern. In den Getreideregionen des Marchfelds und in den Lagerhallen entlang der Donau ist er die häufigste gewerbliche Aufgabe. Kornkäfer, Dörrobstmotte und Mehlmotte überdauern in Ritzen von Silos, Paletten und Fördertechnik. Reinigung vor der Einlagerung entscheidet mehr über den Erfolg als jede spätere Maßnahme.
In den Wein- und Obstbaugebieten des Kremstals, der Wachau und der Thermenregion rund um Mödling verschiebt sich das Bild zur Wespe. Ab August steigt der Zuckerbedarf der Völker, reife Trauben und Fallobst werden zur Hauptnahrungsquelle. Presshäuser, Kellergassen und Verkostungsräume bekommen dann Besuch, ebenso Terrassen und Gastgärten in unmittelbarer Nachbarschaft.
Für Direktvermarkter kommt die Lebensmittelhygiene dazu. Nach dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz treffen Betriebe wirksame Maßnahmen gegen Schädlinge. In der Praxis heißt das: dokumentiertes Monitoring, also planmäßige Überwachung mit nummerierten Kontrollpunkten, Fallen und schriftlichen Befundberichten.
Zuerst wird die Art bestimmt. Nur zwei der heimischen Arten gehen regelmäßig an Speisen, die übrigen sind harmlos oder geschützt. Nester in mehr als vier Metern Abstand zu Sitzplätzen bleiben meist unbehandelt. Nahe Nester entfernt ein Fachbetrieb mit Schutzausrüstung.
Typische Nistplätze in niederösterreichischen Gärten sind Rollladenkästen, Holzverschalungen, Gartenhütten, Vordächer und Erdlöcher unter Wegplatten. Deutsche Wespe und Gemeine Wespe nisten bevorzugt unterirdisch und in Hohlräumen. Beide bilden bis zum Spätsommer die größten Völker und suchen dann gezielt Zucker und Eiweiß am Gartentisch.
Hornissen, Wildbienen und Hummeln stehen unter Naturschutz und verhalten sich gegenüber Menschen zurückhaltend. Ein Hornissenvolk an einem entlegenen Dachboden bleibt sinnvollerweise bestehen, weil es das Ende der Saison ohnehin nicht überdauert und andere Insekten reguliert. Nur wenn ein Nest direkt am Eingang, an einem Kinderspielplatz oder in einer Wohnung liegt, ist eine Umsiedlung oder Entfernung mit Genehmigung der richtige Weg.
Eigenversuche mit Bauschaum, kochendem Wasser oder Spraydosen führen regelmäßig zu Stichen und zu einem aufgeteilten Volk. Ein Fachbetrieb arbeitet mit Vollschutzanzug und Absauggerät und verschließt danach die Nistöffnung, damit im Folgejahr kein neues Volk denselben Hohlraum nutzt.
Zuständig sind Eigentümer für Gebäude und Außenanlage, Mieter für einen auf die Wohnung begrenzten Befall. Eine landesweite Kontrollpflicht nach Wiener Vorbild besteht nicht. Den Aufwand bestimmen Tierart, Befallsgrad, Gebäudegröße, Zugänglichkeit und die Zahl der Nachkontrollen.
Die Wiener Rattenverordnung mit ihrer Kontroll- und Nachweispflicht für Liegenschaftseigentümer ist Wiener Landesrecht und endet an der Stadtgrenze. In Niederösterreich ergeben sich Pflichten aus dem allgemeinen Zivilrecht, aus der NÖ Bauordnung zur Instandhaltung von Gebäuden, aus dem Lebensmittelrecht für Betriebe und aus Regelungen der jeweiligen Gemeinde. Wer unsicher ist, fragt bei der Gemeinde oder der Bezirkshauptmannschaft nach.
Innerhalb eines Hauses folgt die Aufteilung dem üblichen Muster. Keller, Dachboden, Fassade, Kanalanschluss und Garten liegen beim Eigentümer oder der Hausverwaltung. Ein Befall, der nachweislich auf eine Wohnung begrenzt ist, liegt beim Mieter. Bei Betrieben trägt der Betreiber die Verantwortung.
Einen verbindlichen Preis nennt der Fachbetrieb erst nach der Befundaufnahme vor Ort. Den Aufwand bestimmen die Tierart, der Befallsgrad, die Grundfläche samt Nebengebäuden, die Erreichbarkeit von Dachboden, Kriechkeller oder Silo, das gewählte Verfahren und die Zahl der Kontrolltermine. Ein einzelnes Wespennest an der Terrasse liegt als Orientierung im niedrigen dreistelligen Bereich, ein Nagermonitoring am Betrieb wird als laufende Betreuung kalkuliert.

Wir beseitigen Schädlinge aller Art schnell und zuverlässig.

Gezielte Maßnahmen gegen Ameisen, Kakerlaken und mehr.

Diskrete und effektive Lösungen gegen Nager jeder Art.

Professionelle Behandlung für eine schädlingsfreie Nachtruhe.

Wir analysieren das Problem und finden die Ursache.

Sichere, effektive und umweltfreundliche Maßnahmen.

Vorbeugung gegen zukünftige Schädlingsbefälle.

Sie genießen wieder ein sauberes und geschütztes Zuhause.
Wer Schädlingsbekämpfung in Niederösterreich mit dem Wiener Vorgehen gleichsetzt, unterschätzt den Außenbereich. In der Stadt lautet die Frage meist, über welchen Schacht ein Tier in die Wohnung gelangt. Am freistehenden Haus mit Garten, Nebengebäuden und angrenzendem Feld lautet sie, welche der zehn möglichen Quellen im Umkreis von fünfzig Metern gerade attraktiv ist. Behandlungen, die ohne Begehung des Grundstücks angeboten werden, halten wir deshalb für wenig aussichtsreich. Die zweite Besonderheit ist rechtlicher Natur: Marder unterliegen dem Jagdrecht, Hornissen und Fledermäuse dem Naturschutz, und beides regelt jedes Bundesland eigenständig. Der dritte Punkt ist der Kalender. Marderjunge im Frühjahr, Wespenhochsaison im August, Feldmauswanderung nach der Ernte: Wer zwei Wochen zu spät reagiert, zahlt ein Vielfaches.
Sie brauchen Hilfe? Über das Anfrageformular weiter unten melden Sie Ihr Anliegen in sieben kurzen Schritten, danach meldet sich ein befugter Fachbetrieb aus Ihrer Umgebung.
Top Service! Noch am selben Tag gekommen und das Problem gelöst. Sehr professionell und freundlich!
Vereinbaren Sie jetzt Ihre kostenlose Inspektion und machen Sie den ersten Schritt zu einem schädlingsfreien Leben in Wien.
Nein. Wir betreiben ein Vermittlungsportal und leiten Ihre Anfrage an einen befugten Fachbetrieb aus Ihrer Region weiter. Dieser Partnerbetrieb führt die Befundaufnahme durch, wählt das Verfahren, legt den Preis fest und stellt die Rechnung. Der Vorteil liegt in kurzen Anfahrtswegen und in der Ortskenntnis.
Nein. Die Wiener Rattenverordnung ist Landesrecht der Stadt Wien und endet an der Stadtgrenze. Eine landesweite niederösterreichische Verordnung mit derselben regelmäßigen Kontroll- und Nachweispflicht für Liegenschaftseigentümer besteht nicht. Pflichten ergeben sich aus Zivilrecht, Bauordnung, Lebensmittelrecht und Gemeinderegelungen.
Nein. Der Steinmarder ist nach dem NÖ Jagdgesetz jagdbares Wild, Fang und Tötung sind dem Jagdausübungsberechtigten vorbehalten. Erlaubt und wirksam sind Vergrämung, Geruchsentfernung im Quartier und der dauerhafte Verschluss aller Einschlupfstellen an Traufe, Dachluke und Fallrohr. Ein Fachbetrieb übernimmt diesen Teil.
Am günstigsten ist der Zeitraum von April bis Juni. Ein Nest hat dann die Größe einer Walnuss bis Faust und das Volk umfasst wenige Dutzend Tiere. Ab August umfasst dasselbe Volk mehrere tausend Tiere, Aufwand und Stichrisiko steigen deutlich. Kontrollieren Sie Rollladenkästen und Holzverkleidungen im Frühjahr.
Wir nehmen Ort, Postleitzahl, Objektart und vermutete Tierart auf und ordnen die Anfrage einem Partnerbetrieb in Ihrer Region zu. Dieser meldet sich zur Terminvereinbarung. Vor Ort erfolgt die Befundaufnahme mit Begehung von Außenbereich, Keller, Dachboden und Nebengebäuden. Erst danach nennt der Betrieb Verfahren und Preis.
Lebensmittelbetriebe haben nach dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz wirksame Maßnahmen gegen Schädlinge zu treffen. Gelöst wird das über ein dokumentiertes Monitoring: nummerierte Kontrollpunkte, Fallen mit Lageplan, regelmäßige Kontrollgänge und schriftliche Befundberichte. Diese Unterlagen verlangt die Lebensmittelaufsicht. Ein befugter Fachbetrieb richtet das System ein.
Stand der Recherche: Juli 2026. Diese Darstellung ersetzt keine Rechtsberatung.
Ihre Privatsphäre hat für uns oberste Priorität.
Wir sind im Notfall schnell bei Ihnen.
Geschulte Profis mit jahrelanger Erfahrung.
Transparente Preise ohne versteckte Kosten.
Ihre Zufriedenheit ist unser Anspruch.
Die passende Seite für Ihren Bezirk mit den typischen Problemen vor Ort.